Das Intensiv Betreute Wohnen


richtet sich an Menschen, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung auf zum Teil intensive Unterstützung und Betreuung angewiesen sind und wird derzeit in mehreren betreuten Wohngemeinschaften und betreutem Einzelwohnen angeboten.

Unser multiprofessionell zusammen­gesetztes Mitarbeiterteam aus Fachkräften der Sozialpädagogik/ Sozialarbeit, Erziehungsarbeit und Ergotherapie, verfügt größtenteils über langjährige Berufserfahrung im psychiatrischen Bereich.

Unser Intensiv Betreutes Wohnen eignet sich auch für Menschen mit sekundär körperlichen Einschränkungen, da eine engmaschige Betreuung durch Allgemeinmediziner sichergestellt ist. Selbstverständlich können sich unsere Klienten auch von Ihrem bisherigen Hausarzt weiter betreuen lassen.

Akute Eigen- und Fremdgefährdung, sowie akut vorhandene Abhängigkeitserkrankungen sind für unseren Bereich jedoch ein Ausschlusskriterium.

Wie wir helfen:

  • Bereichsübergreifende Krisenintervention
  • Betreuung auch an Wochenenden
  • Hilfestellung bei der Gesundheitssorge
  • Unterstützung der Alltagsbewältigung
  • Motivation bei der Freizeitgestaltung
  • tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Rufbereitschaft, 7 Tage pro Woche

Was unser Intensiv Betreutes Wohnen von anderen unterscheidet:

Unsere Leistungen gehen über die klassischen Angebote auf diesem Gebiet noch hinaus.

Im Fall einer akuten Krisensituation besteht die Möglichkeit, die Krisenintervention unter fachlicher Aufsicht in unserem Wohnheim zu verbringen. In den meisten Fällen ist es uns dadurch möglich, einen stationären Klinikaufenthalt zu vermeiden.

Wie finanzieren sich die Leistungen des IBW?

Der LWV Hessen ist der Kostenträger des Betreuten Wohnens. Die Beantragung der Kostenübernahme läuft wie folgt:

1. Erstellung eines IBRP (Behandlungsplan)
    mit Zielen, die Sie erreichen möchten

2. Vorstellung des IBRP in der
    Hilfeplankonferenz in Gießen

3. Kostenzusage durch den LWV

4. Aufnahme in eine betreute WG, bzw. Einzelwohnen

Aufwendungen für Miete und Lebensunterhalt tragen Sie selbst. Aus Einkommen oder Sozialhilfeleistungen (z.B. Alg I und II oder Rente), für die ein gesetzlicher Anspruch besteht.